|
Fachkraft für Arbeitssicherheit In §6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert: Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere
* den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
* der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, * der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, * der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung), * der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, * der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, *
* Durchführung von Sicherheitsunterweisungen * Erarbeiten von Gefährdungs- und Belastungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz * Ermittlung von Unfallschwerpunkten und Erstellung von Unfallanalysen * Aufnahme und Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen * Erarbeitung von Arbeitssicherheitsprogrammen * Erarbeitung von Brandschutzordnungen in Verbindung mit dem sächsischen Brandschutzgesetz * Ermittlung von Terminen für prüfbedürftige Einrichtungen * Erarbeitung technischer Betriebsanweisungen * Baustellenkoordinierung * Sachkundiger für kontaminierte Bereiche
Erfragen Sie die kompletten Leistungen
|