FASI

Fachkraft für Arbeitssicherheit
In §6 Arbeitssicherheitsgesetz sind die Aufgaben definiert:
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Sie haben insbesondere

   * den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

       * der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
       * der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
       * der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung),
       * der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
       * der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,    *

   * Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
   * Erarbeiten von Gefährdungs- und Belastungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz
   * Ermittlung von Unfallschwerpunkten und Erstellung von Unfallanalysen
   * Aufnahme und Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen
   * Erarbeitung von Arbeitssicherheitsprogrammen
   * Erarbeitung von Brandschutzordnungen in Verbindung mit dem sächsischen Brandschutzgesetz
   * Ermittlung von Terminen für prüfbedürftige Einrichtungen
       * Erarbeitung technischer Betriebsanweisungen
   * Baustellenkoordinierung
   * Sachkundiger für kontaminierte Bereiche
 


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