Aufgaben

Aufgaben eines SiGeKo sind anspruchsvoll

Ein SiGeKo hingegen unterstützt und berät den Bauherrn bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Baustellensicherheit. So sieht die Baustellenverordnung für den SiGeKo sowohl Aufgaben bei der Planung als auch bei der Durchführung des Bauvorhabens vor:

   * So müssen bei der Planung und gerade bei der Einteilung der gleichzeitig oder nacheinander ausgeführten Arbeiten und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes berücksichtigt werden.
   * Ebenso ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) auszuarbeiten, und es ist eine Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen.
   * Während der Durchführung des Bauvorhabens sind zudem die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren, es ist darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach der Baustellenverordnung erfüllen, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen, die Zusammenarbeit der Arbeitgeber ist zu organisieren und die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber muss koordiniert werden

 

SiGeKo braucht hohe Qualifikation

Für diese umfangreichen Aufgaben braucht ein SiGeKo auch die entsprechende Qualifikation und Fachkunde. Die genauen Anforderungen wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 (Geeigneter Koordinator) zusammengestellt, um die knappen Ausführungen in der Baustellenverordnung zu konkretisieren. So benötigt ein SiGeKo spezielle baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, besondere Koordinatorenkenntnisse und eine passende Berufserfahrung. Die notwendigen Zusatzkenntnisse lassen sich in Seminaren und Lehrgängen erlangen. Der dafür notwendige Aufwand oder die Kosten für einen externen SiGeKo sollte dem Bauherrn die Sicherheit auf der Baustelle wert sein, nicht nur wegen der eigenen Haftungsrisiken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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